Förderkriterien
Die Alois & Auguste Stiftung fördert Projekte, die Kompetenz und Qualität der Versorgung von Menschen mit Demenz entwickeln, und die hierfür die Kooperation fördern. Deshalb unterstützt die Stiftung grundsätzlich nur Projekte, bei denen mindestens zwei Organisationen kooperieren. Diese sollen landesweite Beachtung verdienen. Dies ist auch bei lokalen Projekten möglich, wenn sie innovativ sind und/oder Best Practice entwickeln, die auch in anderen Landesteilen zur Anwendung kommen können.
Gefördert werden partnerschaftliche Programme, welche in der Praxis verankert sind/werden und Kompetenz im Themengebiet Demenz aufbauen. Entsprechend müssen Gesuche von mindestens zwei Projektpartnern eingereicht werden.
Bei Forschungsprojekten gilt es zu beachten, dass die Stiftung Alois & Auguste nur Projekte im Bereich der angewandten Forschung mit hohem Praxisbezug unterstützt.
Werden Fördergelder gesprochen, schliessen Projektleitung und Stiftung eine Beitragsvereinbarung ab. In diese können einvernehmlich weitere Auflagen aufgenommen werden, zum Beispiel betreffend öffentliche Information. Der Verlauf und die Ergebnisse der unterstützten Projekte sollen extern evaluiert werden. Die Gesuchstellenden müssen zudem aufzeigen, wie sie eine nachhaltige Weiterführung des Projekts nach der Anschubfinanzierung durch die Alois & Auguste Stiftung gewährleisten.
Der Stiftungsrat basiert seine Entscheidungen, wo Handlungsbedarf besteht und welche Projekte und Kooperationen finanziell unterstützt werden unter anderem auf ein Grundlagendokument von Alzheimer Schweiz aus dem Jahr 2019. Dieses wiederum ist das Ergebnis des Projekts «Koordination der Versorgungsangebote bei Demenz. Dokumentation von unterschiedlichen Koordinationsmodellen inklusive Praxisbeispielen» im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie.